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Länderinfos | Namibia > Pass und Visa |  |
| | Wichtige Info zu dieser Seite: Haftungsausschluss |
Reisepass/Visum
Übersicht
Für Bürger aus dem Land:
Türkei
Reisepass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Ja
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Für Bürger aus dem Land:
Andere EU-Länder
Reisepass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
1
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Für Bürger aus dem Land:
Schweiz
Reisepass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Für Bürger aus dem Land:
Österreich
Reisepass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Für Bürger aus dem Land:
Deutschland
Reisepass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Reisepass
| Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens 2 freie Seiten enthalten.
Hinweis:
Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein. |
Einreise mit Kindern
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Hinweis:
Alle Reisedokumente müssen mindestens zwei freie Seiten enthalten und in einwandfreiem Zustand sein.
Deutsche:
Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher:
Eigener Reisepass.
Schweizer:
Eigener Reisepass.
Türken:
Eigener Reisepass.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache der Geburtsurkunde mit sich führen. In der Geburtsurkunde müssen beide Eltern aufgeführt sein. Bei Einreise von minderjährigen Kindern mit nur einem Elternteil oder ohne Eltern/Sorgeberechtigte wird eine beglaubigte Einverständniserklärung (eidesstattliche Versicherung („affidavit“) der nicht anwesenden Eltern/ Erziehungsberechtigten in englischer Spache gefordert, die u. a. die Reisepassnummer des Minderjährigen enthalten muss. Außerdem müssen eine Passkopie und die Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Auch ein alleiniges Sorgerecht muss ggf. nachgewiesen werden. Beglaubigungen müssen von einem namibischen Notar oder Auslandsvertretung stammen. Allein reisende Minderjährige müssen bei Einreise außerdem die Kontaktdaten ihres Aufenthaltsorts in Namibia angeben sowie ein Bestätigungsschreiben und eine Passkopie und ggf. eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person vorlegen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. |
Visum
| Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen
touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt
(nur Besprechungen, keine Vertragsabschlüsse, keine unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste, keine Anmietung von Räumen, Bankgeschäfte o. Ä.) von bis zu 3 Monaten, die bei der Einreise gebührenfrei eine "Visitors Entry Permit" erhalten: EU-Länder und Schweiz (
[1] Ausnahmen:
Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum).
Hinweis:
Die tatsächlich genehmigte Aufenthaltsdauer variert und ist bei der Einreise sofort zu prüfen ggf. zu reklamieren. |
Visaarten
| U.a. Einreise- und Transitvisum. |
Visagebühren
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Deutschland, Österreich und Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.
Touristenvisum:
80 € (einmalige Einreise), 130 € (zweimalige Einreise);
Geschäftsvisum
: 105 €;
Express-Visum
: 220 €. |
Gültigkeitsdauer
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Touristenvisum:
Bis zu 3 Monaten. Eine Verlängerung (max. 90 Tage) ist möglich und sollte rechtzeitig beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs, Cohen Building, Casino Street, Private Bag 13200. NA-Windhoek. Tel: (061) 292 21 11) beantragt werden.
Achtung:
Wer seine Aufenthaltsdauer überschreitet (auch unabsichtlich), muss mit drastischen Strafen rechnen. |
Antragstellung
| Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s.
Kontaktadressen
). |
Antragstellung
| (a) 2
Antragsformulare
.
(b) 3 Passfotos.
(c) Reisepass, der mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Rückflugticket (Kopie).
(e) Gebühr (per Überweisung). (f) Unterkunftsnachweis.
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen. Alle Dokumente müssen ins Englische übersetzt werden. |
Aufenthaltsgenehmigung
| Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s.
Kontaktadressen
). |
Bearbeitungszeit
| Abhängig von der Art des Visum, Touristenvisum ca. 2 Wochen (7 Tage in Berlin). Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s.
Kontaktadressen
). Genehmigungsschreiben für Geschäftsreisende (wird vom Innenministerium in Windhoek ausgestellt): 7 Konsulararbeitstage. |
Impfungen
| Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden. |
Verlängerung des Aufenthalts
| Eine Verlängerung des Visums kann beim Innenministerium (Adresse s.
Gültigkeitsdauer
) oder bei der zuständigen namibianischen Vertretung beantragt werden. |
Einreise mit Haustieren
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